Gewerbepark am Aichelberg

interkommunal – nachhaltig – zukunftssicher

 
 

Interkommunaler und nachhaltiger Gewerbepark

Aichelberg lässt Bürgerschaft entscheiden

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16. Juli 2020 entschieden an den Überlegungen zu einem interkommunalen und nachhaltigen Gewerbegebiet in Aichelberg (westlich der L1214 und nördlich der Autobahn A8) festzuhalten. Auch die Gemeindeverwaltung Aichelberg befürwortet eine gewerbliche Entwicklung in Aichelberg. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sind fest davon überzeugt, dass eine mögliche Gewerbeentwicklung vor Ort die Grundlage für eine gute und zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde Aichelberg bildet.


Bürgerentscheid in Aichelberg am 21. Mai 2023
Für den Gemeinderat ist die Entscheidung, ob in Aichelberg ein Gewerbegebiet entstehen soll von hoher Bedeutung, denn sie hat Einfluss auf die zukunftsgerechte Entwicklung der Gemeinde Aichelberg - auch für nachfolgende Generationen. Deshalb hat der Gemeinderat am 16.02.2023 beschlossen, nicht selbst über das Gewerbegebiet zu entscheiden, sondern alle wahlberechtigten Aichelberger Bürgerinnen und Bürgern bei einem Bürgerentscheid abstimmen zu lassen.

 

Bürgerentscheid am 21. Mai 2023: An diesem Tag können Sie direkt entscheiden, ob in Aichelberg ein interkommunales und nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt wird.

Damit Sie sich gut informieren können und eine gute Entscheidung für die Gemeinde Aichelberg treffen können, informieren wir Sie hier umfassend und transparent über das mögliche Gewerbegebiet und über die Formalien des Bürgerentscheids.

 
 

FAQs

Wichtige Fragen und Antworten

Hier finden Sie bereits eine Reihe von wichtigen Fragen und Antworten zu einer möglichen Entwicklung des interkommunalen und nachhaltigen Gewerbeparks am Aichelberg.

 

Weitere Fragen und Antworten werden im Verlauf des Informations- und Beteiligungsprozess dazu kommen.

 

Wenn Sie Fragen stellen möchten, können Sie das gerne tun.

Schreiben Sie dazu eine Mail an oder rufen Sie im Rathaus in Aichelberg an.

07164 / 800 950

 

 Ist die Diskussion um ein Gewerbegebiet in Aichelberg neu?

Nein. Im November 2016 fand in der Gemeinde Aichelberg bereits eine Bürgerinformation zu einem möglichen interkommunalen Gewerbegebiet statt. Aufbauend auf diese Veranstaltung beschäftigten sich der Gemeinderat in Aichelberg und die Verbandsversammlung des GVV Raum Bad Boll immer wieder mit der möglichen Gebietsentwicklung. Tenor dieser Diskussionen: Die Gemeinde Aichelberg und die Verbandsversammlung des GVV Raum Bad Boll stehen einer gewerblichen Entwicklung in Aichelberg positiv gegenüber.

 

 Was bedeutet interkommunales Gewerbegebiet?

Interkommunal bedeutet, dass die Gemeinden im GVV Raum Bad Boll Gewerbegebiete gemeinsam an wenigen Stellen in der Raumschaft entwickeln möchten und nicht in jeder Gemeinde einzelne Gewerbegebiete ausweisen. Das spart wertvolle Flächen, Ressourcen und Geld.

 

Am interkommunalen und nachhaltigen Gewerbepark am Aichelberg wären die Gemeinden Aichelberg (mit 50 Prozent) und die Gemeinden Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell unter Aichelberg (mit jeweils 12,5 Prozent) beteiligt.

 

 Kann Aichelberg das Gebiet nicht alleine entwickeln?

Die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Raum Bad Boll setzen auf interkommunale Zusammenarbeit – auch bei der Entwicklung von Gewerbeflächen. Das mögliche Gewerbegebiet in Aichelberg soll interkommunal entwickelt werden. Neben der Gemeinde Aichelberg wären die Gemeinden Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell unter Aichelberg mit dabei.
Alle Gemeinden profitieren von einer gemeinsamen Entwicklung, da Kosten auf mehrere Schultern verteilt werden und sich Synergieeffekte erzielen lassen. Würde jede Gemeinde für sich ein Gewerbegebiet entwickeln, wäre das teurer, würde in der Summe mehr Fläche beanspruchen und eine höhere verkehrliche Belastung verursachen.

 

 Kann die Gemeinde Aichelberg die Finanzierung des Gebiets schultern?

Das Gebiet würde interkommunal entwickelt werden. Entstehende Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt – das entlastet alle Gemeinden, auch die Gemeinde Aichelberg. Dass die Finanzierung für die Gemeinden machbar ist, zeigt das Beispiel des interkommunalen Gewerbeparks Wängen in Zell unter Aichelberg. Informationen hierzu stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.

 

 Warum soll ein nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden??

Die Mitgliedsgemeinden des GVV Raum Bad Boll haben sich im Jahr 2017 zu einer Nachhaltigkeitsregion zusammengeschlossen und ein interkommunales und nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Raumschafft erstellt. Dieses Entwicklungskonzept enthält Ziele und konkrete Maßnahmenvorschläge.
Auch zum Thema wirtschaftliche und gewerbliche Entwicklung, die in der Raumschaft anhand von Nachhaltigkeitskriterien vorangetrieben werden soll. Aus diesem Anspruch wurden Leitplanken für eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung erstellt, die in Aichelberg angewendet werden sollen.

 

 Sind die Leitplanken für eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung nicht nur „Greenwashing“?

Sind Sie nicht! Nachhaltige Entwicklung stellt das Leitprinzip für die gewerbliche Entwicklung in Aichelberg dar. Dazu stehen die Gemeinde Aichelberg und die anderen beteiligten Gemeinden. Die Leitplanken sind deutliche Qualitätsanforderungen. Viele dieser Anforderungen sind verbindlich zu erfüllen. Außerdem geht es bei den Leitplanken nicht nur um ökologische Themen, vielmehr müssen auch soziale und ökonomische Fragestellungen betrachtet und gelöst werden.

 

 Stellen die Leitplanken nicht ein zu großes Hindernis für Betriebe dar?

Mit den Leitplanken werden deutliche Qualitätsansprüche an die Planung, Entwicklung und den Betrieb des möglichen interkommunalen und nachhaltigen Gewerbeparks am Aichelberg gestellt. Diese Qualitätsanforderungen sind durchaus herausfordernd, sie bieten aber auch große Chancen für Betriebe und Unternehmen, ihr Wirtschaften zukunftssicher zu gestalten.

 

 Ist der Gewerbepark in Aichelberg schon beschlossene Sache?

Nein. Der Gemeinderat der Gemeinde Aichelberg, die Gemeindeverwaltung Aichelberg und die Gemeinden Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell unter Aichelberg, begrüßen einen interkommunalen und nachhaltigen Gewerbepark am Aichelberg. Die Entscheidung, ob das Gewerbegebiet entwickelt werden soll, trifft allerdings die Aichelberger Bevölkerung beim Bürgerentscheid am 21. Mai 2023. Wenn sich eine Mehrheit für die Entwicklung des Gebiets ausspricht, kann das formale Planungsverfahren starten.

 

 Warum gibt es einen Bürgerentscheid?

Der Aichelberger Gemeinderat hätte alleine entscheiden können, ob das interkommunale und nachhaltige Gewerbegebiet in Aichelberg entwickelt werden soll. Die Gemeinderätinnen und -räte betrachten die Frage der gewerblichen Entwicklung jedoch als zentrale Zukunftsfrage für die Gemeinde Aichelberg. Dem Gemeinderat ist es daher wichtig, die Aichelberger Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu lassen. Dies geschieht nun beim Bürgerentscheid am 21. Mai 2023.

 

 Gebietsentwicklung, wenn die Mehrheit mit nein stimmt?

Wenn beim Bürgerentscheid die Mehrheit der wahlberechtigten Aichelberger Bürgerinnen und Bürger mit nein stimmt, wird es keine gewerbliche Entwicklung an diesem Standort geben. Der Bürgerentscheid ist für die Gemeinde bindend und könnte nur innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.

 

 Was wären die Folgen für Aichelberg, wenn das Gebiet nicht entwickelt wird?

Das mögliche Gewerbegebiet brächte für Aichelberg Arbeits- und Ausbildungsplätze direkt vor Ort. Lange Pendlerwege und hohe Mobilitätskosten könnten für Menschen, die im Gebiet arbeiten entfallen. Außerdem bringt das Gebiet Gewerbesteuereinnahmen, die für den Kommunalhaushalt wichtig sind. Aktuell ist die finanzielle Situation in der Gemeinde Aichelberg sehr angespannt. Auch herrscht ein Investitionsstau bei verschiedenen, auch dringend notwendigen, Projekten. Ohne zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen wird sich diese Situation nicht verbessern, ganz im Gegenteil.
Der finanzielle Spielraum wird enger und auf viele Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Bildung oder Soziales muss die Gemeinde dann verzichten.

 

 Was wäre der konkrete Mehrwert für die Gemeinde Aichelberg?

Durch die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen aus dem Gewerbegebiet würde sich die finanzielle Situation der Gemeinde deutlich verbessern. Die zusätzlichen Mittel könnten eingesetzt werden, um dringende und bislang auf Eis gelegte, Investitionen zu tätigen.
Damit Aichelberg auch in Zukunft eine lebenswerte Gemeinde bleibt, braucht es Investitionen in die Infrastruktur, Bildung und Soziales.

 

 Was genau entscheiden die Bürgerinnen und Bürger?

Beim Bürgerentscheid wird den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Aichelberg folgende Frage gestellt: Dabei gilt es folgende Frage mit Ja oder Nein zu beantworten:

"Sind Sie dafür, dass in Aichelberg im Bereich westlich der L1214 und nördlich der A8 ein interkommunales und nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt wird?"

Die Frage ist mit Ja oder Nein zu beantworten.

 

Stimmt die Mehrheit für das Gebiet (Ja), wird das Planungskonzept konkretisiert und das formale Planungsverfahren beginnt.

 

Bei einer mehrheitlichen Ablehnung (Nein) werden alle bisherigen Überlegungen und Planungen zum Gebiet gestoppt. Der interkommunale und nachhaltige Gewerbepark in Aichelberg ist abgelehnt.

 

 

 Was sind die nächsten Schritte nach einem positiven Bürgerentscheid?

Bei einem positiven Ausgang des Bürgerentscheids werden die Planungen zum Gebiet intensiviert. Unter anderem werden folgende Aufgaben zu erledigen sein.

  • Intensivierung der Gespräche mit Eigentümerinnen und Eigentümern
  • GR-Beschlüsse zum Zweckverband, Letter of intent zum Zweckverband / interkommunale Kooperation
  • Verfahren zur Regionalplanänderung inkl. Beschluss der Regionalversammlung und Genehmigung durch Ministerium
  • Wiederaufnahme der Planungen zum Flächennutzungsplans und zum Landschaftsplan / Offenlage-Beschluss, Beteiligung Behörden und Öffentlichkeit 
  • Parallele Entwicklung Bebauungsplanverfahren: 2-stufiges Planungsverfahren mit begleitenden vertiefenden Gutachten (Artenschutz, Bodenschutz, Klimatologie, Baugrund, Retention etc.) und wiederum mit Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
  • Abwasserkonzept und Niederschlagswassermanagement
 

 Entscheidet die Bürgerschaft aus den anderen GVV-Gemeinden beim Bürgerentscheid mit?

Nein. Das mögliche Gebiet befindet sich komplett auf Aichelberger Gemeindegebiet. Deshalb dürfen nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Aichelberg darüber entscheiden, ob in Aichelberg ein interkommunales und nachhaltiges Gewerbegebiet entsteht.

 

 Gibt es schon einen Kaufpreis für die Flächen im möglichen Gebiet?

Nein. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der potenziellen Flächen wurden zwar bereits darüber informiert, dass eine gewerbliche Entwicklung auf ihren Flächen möglich werden könnte, einen Kaufpreis gibt es noch nicht. Erst muss die Bürgerschaft beim Bürgerentscheid am 21. Mail 2023 entscheiden, ob das Gebiet entwickelt werden soll. Danach geht die Gemeindeverwaltung wieder auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu.

 

 Was ist, wenn nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer verkaufen?

Es gab bereits eine Vorabinformation der Eigentümerinnen und Eigentümer, dass eine gewerbliche Entwicklung auf den Flächen möglich sein konnte. Vertiefende Gespräche wird es erst geben, wenn der Bürgerentscheid positiv ausfällt und auch ein Verkaufspreis für die Flächen feststeht.
Auch wird die Gemeinde prüfen, ob Tauschflächen zur Verfügung stehen.

 

 Ist schon bekannt, wer sich im möglichen Gebiet ansiedeln wird?

Nein. Falls das Gebiet kommt, soll ein guter Mix aus kleineren und mittleren Betrieben von vor Ort sowie aus größeren und regional bedeutsamen Unternehmen im Gebiet entstehen. Auch Logistik soll im Gebiet angesiedelt werden. Den beteiligten Gemeinden ist es wichtig, dass innovative und zukunftsorientierte Betriebe nach Aichelberg kommen. Die Betriebe müssen zudem offen sein für den Nachhaltigkeitsansatz des Gebiets und die Leitplanken zur nachhaltigen Gewerbegebietsentwicklung akzeptieren.

 

 Dürfen sich auch Betriebe aus der Gemeinde Bad Boll ansiedeln?

Ja. Die Gemeinde Bad Boll ist zwar nicht am interkommunalen und nachhaltigen Gewerbepark am Aichelberg beteiligt, weil sich der Gemeinderat Bad Boll dagegen entschieden hat. Das Gebiet wäre trotzdem auch für Betriebe aus der Gemeinde Bad Boll offen.

 

 Welche Rolle spielt der Verband Region Stuttgart bei der Gebietsentwicklung?

Die Entwicklung des Gewerbeparks am Aichelberg erfolgt in Abstimmung mit dem Verband Region Stuttgart. Damit das Gebiet am angedachten Standort entstehen kann, muss eine Teiländerung des Regionalplans vorgenommen werden. Aktuell befände sich der Standort noch in einem regionalen Grünzug, der verlegt werden muss.

 

Der Verband Region Stuttgart steht einer Änderung des Regionalplans offen gegenüber und hat bereits erste formale Schritte zur Teiländerung des Regionalplans eingeleitet.

 

Zudem hat der Verband Region Stuttgart ein großes Interesse, dass in der Region Stuttgart und im Landkreis Göppingen Gewerbeflächen entstehen, denn diese sind sehr rar und stellen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die gesamte Region dar.

 

 Warum werden Flächen für Logistik eingeplant?

Die Versorgung mit Waren, Teilprodukten und Lebensmitteln ist für unsere Wirtschaftsprozesse sowie für unseren Alltag von zentraler Bedeutung.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt was passiert, wenn Lieferketten reißen. Logistik und damit die Versorgung mit Waren, Vorprodukten, Lebensmitteln etc. ist auch für die Menschen und Betriebe im GVV Raum Bad Boll, im Landkreis Göppingen und in der Region Stuttgart enorm wichtig. Daher werden in Aichelberg auch Logistikbetriebe angesiedelt werden. Auch dafür soll ein innovativer und nachhaltiger Lösungsansatz gefunden werden.

 

 Ist die aktuelle Verkehrsinfrastruktur dem möglichen Mehrverkehr gewachsen?

Es gibt zwar bereits eine Untersuchung zur möglichen Verkehrszunahme durch das potenzielle Gewerbegebiet in Aichelberg. Eine Aussage zur Leistungsfähigkeit der Straßen und des Kreisverkehrs wird darin aber noch nicht getroffen. Es ist aber davon auszugehen, dass die verkehrliche Infrastruktur auf die zu erwartende Situation angepasst werden muss. In diesem Jahr wird beispielsweise die Ausfahrt der BAB A8 durch eine Verbreiterung des Rampenfußes und einer Signalanlage optimiert, was zu Verbesserungen führen wird.

 

 Wird das Gebiet auch mit dem ÖPNV zu erreichen sein?

Die Leitplanken für eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung schreiben für die Planung und den Betrieb des möglichen Gebiets ein nachhaltiges Mobilitätskonzept vor. Daher muss auch über die Anbindung des Gebiets an die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn) nachgedacht und hierfür eine gute Lösung gefunden werden.

 

 Gibt es bereits ein Entwässerungskonzept für das Gebiet?

Nein, ein fertiges Konzept für die Entwässerung des Gebiets (Abwasser/Schmutzwasser) gibt es noch nicht. Die Abwassersituation wurde aber bereits geprüft und es gibt zwei mögliche Lösungsansätze. Welcher Ansatz schließlich greift, wird im weiteren Prozess untersucht werden. Informationen dazu folgen.

Für die Niederschläge wird ein Niederschlagsmanagement erarbeitet, um möglichst viele Niederschläge auf dem Gelände abzupuffern, zu speichern oder zu nutzen.

 

 Gibt es schon Informationen zu Ausgleichsflächen?

Sollte das Gewerbegebiet in Aichelberg entwickelt werden, werden Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen und auch Flächen für diese Maßnahmen erforderlich.
Aktuell steht der Umfang der Kompensationsmaßnahmen noch nicht fest. Dieser wir erst im Laufe des formalen Planungsverfahrens festgelegt. Daher kann momentan auch noch keine Aussage zur Anzahl und Größe der Ausgleichsflächen gemacht werden. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass auch interkommunale Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden müssen.