Zusatzinformation Wassergebühren
Die Ablesung der Wasserzählerstände findet jährlich im Dezember statt. Ihre Wasser-/Abwasserabrechnung erhalten Sie bis spätestens März des nächsten Jahres. Nähere Informationen zu den Wassergebühren/-beiträgen entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
* zzgl. 7 % MwSt, Angaben der Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Hauptwasserzähler mit 2,5 Qn / Q3 4
Zusatzinformation Abwassergebühren
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr wird auf Regenwasser erhoben, welches über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt.
Informationen zur Niederschlagswassergebühr finden Sie auch in unserem Merkblatt.
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Mitteilung von Flächenänderungen
Wenn sich Änderungen bei Ihren gebührenpflichtigen Flächen ergeben, sind Sie verpflichtet, uns diese Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie dazu bitte unser Formular zur Anpassung der gebührenpflichtigen Flächen aus uns senden Sie es uns zu.
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Weiterer Steuern, Beiträge und Gebühren
Informationen zu den Kindergartengebühren, den Friedhofsgebühren, der Hundesteuer sowie zu allen weiteren Gebühren und Beiträgen erhalten Sie in den jeweiligen Satzungen Ihrer Gemeinde. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.